Allgemeine Geschäfts- und Projektbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im Bereich Konzeption, Gestaltung, Projektentwicklung und Umsetzung durch Atelier Josefine Frauenschuh.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Projektstruktur / Phasenmodell
Die Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich in zwei Phasen:
2.1 Phase 1 – Konzeptions- und Angebotsphase
Diese Phase umfasst insbesondere:
- Erstgespräch und Bedarfsklärung
- konzeptionelle Entwicklung einer Projektidee
- Machbarkeitsprüfung und Strukturierung
- Erstellung von Angeboten und Projektvorschlägen
- Abstimmungen im Rahmen der Konzeptentwicklung
Diese Leistungen dienen der Entscheidungsfindung und können auch ohne anschließende Projektbeauftragung erbracht und verrechnet werden.
2.2 Phase 2 – Umsetzungsphase
Die Umsetzung von Projekten erfolgt ausschließlich nach:
- schriftlicher Beauftragung
- bestätigtem Leistungsumfang
- bestätigtem Budget
Erst nach ausdrücklicher Freigabe beginnt die Produktions- und Umsetzungsarbeit.
3. Vergütung der Konzeptionsphase
Leistungen der Konzeptions- und Angebotsphase werden entweder:
- pauschal oder
- nach tatsächlichem Aufwand
verrechnet.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird für umfangreiche Konzept- und Vorleistungen eine angemessene Pauschale in Rechnung gestellt.
4. Angebote und Vorleistungen
Erstellte Angebote und Konzeptarbeiten stellen keine verbindliche Beauftragung dar.
Arbeiten, die im Rahmen der Konzeptionsphase entstehen, gelten als eigenständige Leistung, unabhängig von einer späteren Projektumsetzung.
5. Beginn der Arbeiten
Die Umsetzung von Projekten beginnt ausschließlich nach schriftlicher Freigabe.
Vorbereitende Arbeiten im Rahmen der Konzeptionsphase können vor einer endgültigen Beauftragung erfolgen und sind gesondert abrechenbar.
6. Nutzungs- und Entscheidungsphase
Nach Abschluss der Konzeptionsphase erfolgt eine Entscheidung über:
- Umsetzung des Projekts
- Anpassung des Umfangs
- oder Beendigung der Zusammenarbeit
Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht, sofern keine schriftliche Beauftragung erfolgt ist.
7. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Projekte und werden durch Auftragserteilung bzw. Zusammenarbeit anerkannt.
Atelier Josefine Frauenschuh, Oberndorf 1.1.2026